Kostenerstattung
Ausgabe 4/2003

Mit Herausnahme des Zahnersatzes aus dem GKV-Leistungskatalog, befundorientierten Festzuschüssen und der Option auf Kostenerstattung für alle Versicherte werden – auf den ersten Blick – langjährige Forderungen der Zahnärzte zur Lösung der GKV-Problematik Gesetz. Ein Erfolg? Wohl eher nicht. Denn die Ausführungen im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) behindern weitgehend die von der Zahnärzteschaft beabsichtigte Liberalisierung zugunsten der Direktbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt.
