Grundlage: Vertrauen

Entscheidend für den Behandlungserfolg ist ein von Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Patient und Arzt. Eine klare und korrekte Abrechnung privatärztlicher Leistungen trägt dazu bei.

Gerade erschienen: ärztepost 2/2010

Der Start der schwarz-gelben Regierung überzeugt nicht. Was sind die Gründe?

Die Gebührenordnung im Wandel der Zeit

Sektorübergreifende Einzelleistungsbeschreibung - Garant für Kosten- und Leistungstransparenz in der privatärztlichen Behandlung.

Ärztliche Selbsthilfe im Netzwerk

Als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen bieten die Privatärztlichen VerrechnungsStellen Dienstleistungen von Ärzten für Ärzte.

Kostenerstattung II

Ausgabe 1/2004

Prof. Dr. Wolf Schäfer

Auf funktionierenden Märkten steuert die Nachfrage das Angebot über Preise, die eine echte Signalfunktion für Knappheiten ausüben und die das Angebot in die Bereiche lenken, die den Wünschen der Nachfrager entsprechen. Die Kunden vergleichen und suchen sich die Anbieter mit dem aus ihrer Sicht jeweils besten Preis-Leistungsverhältnis aus. Kann ein Anbieter die Wünsche der Nachfrager besser als andere Mitbewerber befriedigen und kommt es deshalb zu einem Austauschvertrag, dann fordert er von seinen Kunden einen unter Wettbewerbsbedingungen kalkulierten Preis für seine erbrachte Leistung. Es erfolgt eine direkte Zahlung vom Kunden an den Unternehmer, die dessen Kosten abdeckt und – hoffentlich – einen Gewinnzuschlag ermöglicht.


Weitere Themen in diesem Heft

Editorial

Alles wird neu – alles wird gut?
Prof. Dr. Hermann Liebermeister

Aus der Hauptstadt kommentiert: Quittung für die Kraftlosigkeit der Politik

Das Gesundheitsministerium war perplex. Die Umsetzung des GMG als erstes gewichtiges Teilstück der Agenda 2010 machte erheblich mehr Ärger als erwartet. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gefror mitunter das gewohnte Lächeln. Ihre Popularitätswerte sind im Keller. BZÄK und PVS sehen eine Chance, mit ihren Vorstellungen eine neue Diskussion zu eröffnen.
Dr. Rudi Mews

Einrede

Sachleistung – Vorteil für den Patienten

Die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Wahl der Kostenerstattung sind kein zukunftsweisender Weg für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Um die Patientinnen und Patienten vor überhöhten Zahlungen zu schützen und um Möglichkeiten zur Steuerung des Versorgungsgeschehens zu erhalten, setzen die Ersatzkassen weiter auf das Sachleistungsprinzip. Solange allerdings in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Kostenerstattung gilt, kann die GKV mit der Wahlmöglichkeit ihre „Haltearbeit“ – insbesondere bei freiwillig Versicherten – verstärken.
Dr. Doris Pfeiffer

Privatabrechnung

Kein übersteigertes Abrechnungsverhalten

Die PKV beklagt in gebetsmühlenhafter Weise die Kostensteigerungen sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich der ärztlichen Behandlungen und warnt die Ärzteschaft, nicht an dem Ast zu sägen, auf dem sie gemeinsam mit der PKV sitzt.
Peter Gabriel

PVS & Recht

BGH zum Kostenvoranschlag vor der Krankenhausbehandlung

Wie umfassend muss der Patient über die Wahlleistungsvereinbarung vor der Krankenhausbehandlung aufgeklärt sein? Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, möchte vorher wissen, was er dafür bezahlen muss. Nur dann kann er entscheiden, ob er die Kosten tragen will oder ob er sich aus Kostengründen für weniger entscheidet. In der Vergangenheit haben viele Gerichte – auch Obergerichte – gefordert, der Patient müsse bereits vor der Behandlung annähernd über die eventuellen Kosten im Sinne eines Kostenvoranschlages gem. § 650 BGB informiert werden.
Manfred Specht

Keine Mehrfachberechnung der Gebührenziffer 5489

Der BGH hatte in seinen Urteilen vom 18.09.2003 (III ZR 389/02; III ZR 416/02) die Frage zu beurteilen, ob ein Arzt bei einer einzigen PET-Untersuchung, die sich auf mehrere Körperregionen bezieht oder aber bei mehreren PET-Aufnahmen, die für mehrere Körperregionen erstellt werden, die Nummer 5489 GOÄ einmal oder mehrmals in Ansatz gebracht werden darf.
Tim Arenz

Forum PVS

Perspektiven für das deutsche Gesundheitswesen

Mit Beginn des Jahres 2004 ist das im Kompromiss der großen Parteien entstandene GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten, das einige Veränderungen für das deutsche Gesundheitswesen mit sich gebracht hat. Doch reichen die von der OECD bereits gelobten Maßnahmen aus, um die Finanzen der maroden GKV und somit auch unsere Sozialsysteme wirklich langfristig zu sichern? Wir befragten hierzu Andreas Storm, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Dr. Dieter Thomae, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag.
Andreas Storm MdB

Parteien zur Gesundheitsreform - Teil 2

Perspektiven für das deutsche Gesundheitswesen
Dr. Dieter Thomae

Das letzte Wort

Die Reformen stehen erst am Anfang

Seit Jahren zählt Deutschland zu Europas Schlusslichtern beim Wirtschaftswachstum. Die Krise auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen hält an. Zwar weisen die im vergangenen Jahr eingeleiteten Veränderungen zumeist in die richtige Richtung. Sie sind aber nicht mehr als der Beginn der notwendigen marktwirtschaftlichen Erneuerung. Die Politik muss die Reformen jetzt konsequent vorantreiben.
Prof. Dr. Tietmeyer