Kostenerstattung IV
Ausgabe 3/2004

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) haben seit dem 1. Januar 2004 nunmehr alle gesetzlich Versicherten die Wahlmöglichkeit auf Kostenerstattung. Dies war schon einmal zwischen 1997 und 1999 der Fall und wurde von Teilen der Ärzteschaft als Chance gewertet, mehr Patienten zur Übernahme von größerer Eigenverantwortung zu überzeugen. Aus der täglichen ärztlichen Praxis heraus ergeben sich eine Reihe von Fragen, was die Umsetzung der Kostenerstattung angeht. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dazu beitragen, etwas mehr „Licht“ in das „Dunkel“ zu bringen.
