Grundlage: Vertrauen

Entscheidend für den Behandlungserfolg ist ein von Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Patient und Arzt. Eine klare und korrekte Abrechnung privatärztlicher Leistungen trägt dazu bei.

Gerade erschienen: ärztepost 2/2010

Der Start der schwarz-gelben Regierung überzeugt nicht. Was sind die Gründe?

Die Gebührenordnung im Wandel der Zeit

Sektorübergreifende Einzelleistungsbeschreibung - Garant für Kosten- und Leistungstransparenz in der privatärztlichen Behandlung.

Ärztliche Selbsthilfe im Netzwerk

Als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen bieten die Privatärztlichen VerrechnungsStellen Dienstleistungen von Ärzten für Ärzte.

Finanzierungsdefizite in der GKV

Ausgabe 4/2005

Dr. Thomas Drabinski

Deutschland hat im internationalen Vergleich ein preiswertes, ein umfassendes und als Konsequenz daraus auch ein überdurchschnittlich effizientes Gesundheitswesen. Doch ein Teil dieser überdurchschnittlichen Effizienz ist durch Finanzierungsdefizite begründet.


Weitere Themen in diesem Heft

Editorial

„Den Sozialismus in seinem Lauf …“
Stefan Tilgner

Aus der Hauptstadt kommentiert: Mehrheit wählt links von der Mitte

Die Wähler haben Rot-Grün abgewählt, aber Schwarz-Gelb keine Mehrheit verschafft. Grundlegende Re­for­men sind damit komplizierter geworden als zuvor. Die Wünsche der Ärzteschaft nach einer Gesund­heits­politik, die sich grundsätzlich als Gesell­schafts­politik versteht, könnten von bloßen Kon­so­li­dierungs­bemühungen konterkariert werden. Zum Redaktionsschluss der aktuellen Ärztepost zeichneten sich bereits Konturen einer neuen Bundesregierung in Richtung einer großen Koalition der beiden Volksparteien Union und SPD ab.
Dr. Rudi Mews

Privatabrechnung

Ende von Privatmedizin und GOÄ?

Das, was hinter vorgehaltener Hand immer wieder mal gemunkelt wurde, scheint festere Konturen anzunehmen. Das BMGS plant, EBM und GOÄ zu fusionieren, was nur gleichbedeutend mit einer ‚feindlichen Übernahme‘ sein kann, m.a.W. der EBM 2000 plus soll zukünftig auch für den Bereich der PKV Geltung haben, was einer faktischen Abschaffung der GOÄ in heutiger Form gleichkommen würde.
Dr. Wolfgang Popp und Peter Gabriel

Privatliquidation wahl­ärztlicher Leistungen

Nach § 2 Absatz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) umfassen die Kran­ken­hausleistungen Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Allgemeine Krankenhausleistungen sind solche Leistungen, die unter Berück­sichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßig und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Geschuldet wird der Facharztstandart. Die Allgemeinen Krankenhausleistungen werden durch die Pflegesätze bzw. DRGs abgegolten.
Prof. Dr. Jörg-Michael Kimmig

Praxismanagement

Müde Verfassungs­gerichtsrichter?

Das neueste Urteil des obersten deutschen Gerichts zu den künftigen Werbemöglichkeiten für Ärzte lässt die Phantasie mancher Ärzte hüpfen und suggeriert ein „Alles ist möglich“. So manch einer runzelt allerdings die Stirn und wundert sich über die Großzügigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Lässt sich in der umfangreichen Liberalisierung der Richtermeinung eine Müdigkeit feststellen, künftig nicht mehr mit berufsrechtlichen Fragen in Punkto Werbung belästigt zu werden?
Dr. Thoams Schlegel

Einrede

Gesundheitswesen ohne Ökonomie?

Immer wieder vernimmt man Klagen über die vordringende Ökonomisie­rung im Gesundheits­wesen. Hier, wo es um das „Menschliche“, das höchste Gut, gehe, dürfe man nicht rechnen. Der Arzt sei kein „Unternehmer“ und der Patient kein „Kunde“. Was ist davon zu halten?

PVS & Recht

Neuordnung der Musterberufsordnung für Ärzte

Anlässlich des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen wurden bedeutsame Änderungen der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen. Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages haben keine unmittelbare Wirkung. Vielmehr sind sie durch Beschlüsse der Kammerversammlungen in geltendes Recht umzusetzen. Die Beschlüsse der einzelnen Kammerversammlungen weichen jedoch zum Teil von der Musterberufsordnung ab. Es ist daher davon auszugehen, dass es auch in der Zukunft kein einheitliches bundesweites Berufsrecht geben wird. Eine Lektüre der regional geltenden Berufsordnung bzw. der Heilberufsgesetze ist erforderlich.
Tim Arenz

Zurück in die Zukunft

Könnte Otto von Bismarck die aktuellen gesundheitspolitischen Debatten verfolgen – er würde sich wohl im Grab umdrehen. Auch heute noch beruht zwar die gesetzliche Krankenversicherung maßgeblich auf der Bismarckschen Sozial­­politik, deren Zielsetzung dem „Wohl der staatlich geeinten Gemeinschaft“ galt; doch statt sie zu einen, spaltet das Thema Gesundheit Gesellschaft und Politik in Lager. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Monstrum, dessen Finanzierung zu einem fast unlösbaren Problem führt.
Prof. Dr. Helge Sodan

Forum PVS

Gemeinsam die Grund­lage für eine sachliche IGeL-Diskussion schaffen!

Fakten statt Meinungen, Zahlen statt Polemik! Das ist kurz umrissen unsere Intention für eine erste, repräsentative IGeL-Studie, die wir Ihnen schon in der letzten Ausgabe der ärztepost angekündigt hatten. Im Interesse der gesamten Ärzteschaft wollen wir die zum Teil hoch spekulativ und oftmals unsachlich geführte Diskussion um Individuelle Gesundheitsleistungen in der Praxis endlich auf eine sachlich und fachlich untermauerte Basis zurückführen.
Franz-Arnold Thüning

Kündigungsschutz in jeder Praxis?

Sie haben zehn oder weniger vollzeit­beschäftigte Mitarbeiter in Ihrer Pra­xis? Gleichwohl sollen die Mit­ar­bei­ter Kündigungsschutz haben?
Bernhard Steinkühler

Das letzte Wort

Falsche Anreize

Union und SPD stritten im Wahl­kampf erbittert um ihren jeweil­igen Reform­vor­schlag zur Kran­ken­ver­siche­rung. Die große Strukturdebatte verdeckt, dass der Erfolg oder Misserfolg im Detail steckt.
Dr. Peter Leo Gräf