Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform verletzt Grundrechte.
ärztepost aktuell 2/2006

Die von der Großen Koalition avisierte „Gesundheitsreform 2007“ ist schon vor ihrer Realisierung ein eindrucksvolles Beispiel für das Misslingen einer dringend notwendigen Reform des deutschen Gesundheitsrechts, weil trotz monatelanger zermürbender Diskussionen eine langfristig angelegte und nachhaltig wirksame Grundkonzeption fehlt. Besonders anschaulich wird dieses Defizit im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dort vorgesehene gesetzliche Änderungen werden nicht nur die von der Koalition mit der Reform beabsichtigten Ziele verfehlen; sie kollidieren vielmehr auch mit geltendem Verfassungsrecht.
