Arzthaftung
Ausgabe 4/2009

„Primum non nocere“ – dieser Grundsatz leitet ärztliches Handeln von jeher. Um ihren Patienten zu helfen, wenden Ärzte ihre Kenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen an, stets sind sie bemüht, Risiken zu minimieren und Fehler zu vermeiden. Die Sicherheit des Patienten ist das höchste Gebot. Dennoch kann es zu unerwünschten Behandlungsergebnissen oder Behandlungsfehlern kommen. Fragen rund um die Berufshaftpflicht begleiten deshalb den ärztlichen Alltag. Was ist zu beachten, wenn man innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft oder in sektorübergreifenden Kooperationen tätig ist? Und was kann man tun, damit der Vorwurf einer mangelhaften Risikoaufklärung gar nicht erst erhoben werden kann? Aktuelle Aspekte der Arzthaftung und ein Interview zum Verhältnis Arzt und Haftpflichtversicherung.
